Auftritt eines Versicherungsmaklers nach § 34d Abs. 1 GewO. Kein Versicherer und keine Übersicht über den Markt.
Ratgeber
Die Beiträge nehmen sich jeweils eine Frage vor, zu der auf Deutsch bislang wenig Belastbares zu finden ist — und benennen die Norm, an der sie sich entscheidet.
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